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Malerbetrieb Buchardt informiert: Steuer sparen bei der Renovierungs.-, Modernisierungs.- oder Erhaltungsarbeiten. Bis zu 1200 Euro sind möglich ab dem 01.01.2010

Alle Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, also auch die Arbeiten an Innen- u. Außenwänden, bekommen seit dem 01.01.2009 den doppelten Steuerbonus

Bei maximal 6000 Euro Handwerkerkosten pro Jahr, ergibt sich so ein Vorteil von bis zu 1200 Euro je Haushalt. Die Rechnungen werden einfach bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet

Wer jetzt zum Beispiel mit einem mineralischen Putz seine Fassade renoviert oder Lust hat, seine Wände neu zu gestalten, kann Steuern sparen.
Allerdings nur, wenn die Arbeiten von einem Fachhandwerker ausgeführt werden.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

Handwerkerleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus  oder einer Wohnung (Mieter oder Eigentümer)
alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer! Nicht begünstigt werden Materialkosten.
Diese müssen daher separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden

Leistungen und Zahlungen, die nach dem 01.01.2009 erbracht werden

 

Sie möchten mehr wissen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, und wir vereinbaren gleich einen Termin.

Quelle: Zentralverband des
deutschen Handwerks (ZDH)“